Zum Zeitpunkt des Beginns der Kolonisierung Bessarabiens im Jahre 1814 bestanden gesonderte Verwaltungsbehörden für die bereits existierenden südrussischen Kolonien, die Vormundschafts- oder Tutel-Kontore. Das Kontor für Neurußland mit Sitz in Jekaterinoslaw war von 1814 an auch für die neu entstehenden bessarabischen Kolonien zuständig. Als im Jahre 1815 und den darauffolgenden Jahren die Einwanderung nach Bessarabien anschwoll, war das Kontor mit seinem knappen Personal nicht mehr in der Lage, die Ansiedlung ordentlich zu leiten und zu beaufsichtigen. Seit 1816 wurden die Kolonien in Bessarabien bereits von einer besonderen Kanzlei betreut.