4.8.2.2 Die Selbstverwaltung auf lokaler Ebene

Zwar blieb die Selbstverwaltung der ehemaligen Kolonien nach den Reformen von 1871 auf Bezirks- und Gemeindeebene bestehen und auch weiterhin in deutscher Hand. Die Dorf- und Gebietsverwaltungen waren jetzt aber wie im übrigen Rußland auf Grund der allgemeinen Bauernordnung eingerichtet. Sie hatten sich jetzt formal und inhaltlich nach den Prinzipien des ländlichen Semstwo-Systems zu richten. Die Einrichtungen der Selbstverwaltung waren jetzt viel stärker der staatlichen Kontrolle unterworfen als früher, und ihre Kompetenzen wurden stark beschnitten.

Die wichtigsten Veränderungen waren folgende:

Der Sotski war Stellvertreter des Schulzen und verantwortlich für die Stellung von Fuhren und Frönern (s. Ziff. 10. Steuern, Abgaben. Naturalleistungen).
Die Zehntmänner (Desjatzki) erfüllten gemeindepolizeiliche Aufgaben, beaufsichtigten die Jugend, schritten bei Ruhestörungen ein, teilten die Nachtwachen ein und beaufsichtigten diese.
⇒ Zu Organisation und Personal für Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde s. Ziff. 4.9

Im alltäglichen Gemeindeleben von Krasna waren diese Veränderungen nicht so deutlich spürbar. Hier regierte weiterhin der Schulz/Oberschulz, und die Gemeindeversammlung blieb als politische Entscheidungsinstanz bestehen.
Die Gemeinde dingte weiter Pfarrer, Lehrer, Schreiber und das Hilfspersonal der Gemeinde.

⇒ Die Krasnaer Oberschulzen sind unter (Ziff. 7.8 Funktionsträger in der Verwaltung auf staatlicher und gemeindlicher Ebene) aufgeführt.

1)
Hundertmänner (Sotski)-sie wurden auf je 100 Familien gewählt- und die Zehntmänne (Desjazki) – sie wurden auf je 10 Familien gewählt.
2)
Eduard Ruscheinsky: Die Gemeindeverwaltung von Krasna/Bessarabien, Heimatbuch 25 Jahre nach der Umsiedlung 1965. S. 47,