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krasna:d-02-03-01

2.3.1 Die großen Umstellungen unter Alexander II. 1860-1881

In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die ruhige Entwicklung der deutschen Kolonien in Rußland in eine Phase der Veränderung übergeleitet. Diese Veränderungen speisten sich aus dem starken Wachstum der Kolonien, was den Landbedarf der deutschen Bauern forcierte sowie aus politisch bedingten Umstrukturierungen. Die Veränderungen betrafen natürlich auch Krasna.

Landmangel

Da die Bessarabiendeutschen sehr kinderreich waren, wurde das Ackerland der 24 Mutterkolonien infolge des Bevölkerungszuwachses bald knapp. Ab 1860 herrschte akuter Landmangel. Über einen Antrag auf Zuteilung von weiterem Land für Krasna wurde bereits berichtet. Eine wachsende Zahl von Kolonisten der deutschen Siedlungen kaufte oder pachtete Land außerhalb ihrer Dörfer, z.B. von russischen Großgrundbesitzern und gründeten darauf neue Siedlungen, sogenannte Tochterkolonien. Neben der Abwanderung im Inland begann auch eine Auswanderung in andere Länder. Letztere war außer dem Landmangel sehr stark beeinflußt durch die staatlichen Maßnahmen, die den Kolonistenstand ab 1871 erheblich tangierten (s.unten), vor allem die Einführung des Militärdienstes. Auch Krasna war von dieser Entwicklung betroffen. Bereits 1866 und dann 1874 zogen erste Gruppen von Bewohnern weg und suchten Land an anderen Orten.
⇒ s. Ziff. 7.6 Aus- und Abwanderung aus Krasna

Die Entwicklung im Innern der Kolonie Krasna bis 1885

Das Leben ging aber trotz der großen Veränderungen, die sich abzeichneten, im Inneren der Kolonien weiter. Die Zeit um 1860-1885 war eine sehr wichtige Periode für die Weiterentwicklung der Kolonie Krasna:

  • Im Jahr 1863 stellte die Gemeinde Krasna einen Antrag an das Gebietsamt um Erlaubnis zum Bau einer neuen Kanzlei, wobei ein Darlehen zur Teilfinanzierung des Baus erbeten wurde. Das Gebäude wurde um das Jahr 1870 fertiggestellt.
  • 1866 errichtete die Gemeinde mit eigenem Kapital eine Pfarrkirche, die das alte Bethaus ersetzte. Am 6.10. 1874 fand die Weihung der neuen Kirche durch Bischof Lipski statt.
  • 1869 entstand die Waisenkasse.
  • 1870 bekam Krasna den ersten deutschen Priester.
  • 1871 erhielt Krasna im Zuge der Verwaltungsreform ein eigenes Gebietsamt (Wolost).
  • 1877 mußten die Krasnaer Kolonisten Einquartierungen und Frondienste im russisch-türkischen Krieg erdulden.
  • 1881 erfolgte der Bau eines neuen Pastorats (Pfarramts).

Aufhebung der Privilegien der deutschen Kolonisten

Während sich auf lokaler Ebene eine positive Entwicklung vollzog, änderte sich die politische Situation für die Deutschen in Rußland zusehends im negativen Sinne. Es wurden seit den 70er Jahren emotional-nationalistische Tendenzen sowie eine Russifizierungspolitik spürbar. Der Fleiß und die Tüchtigkeit der Deutschen sowie die ihnen gewährten Privilegien, wie Steuerfreiheit und Befreiung vom Militärdienst riefen bei den Russen Argwohn und Neid hervor. Den Russen gefiel nicht, daß die Kolonisten ihre Muttersprache, ihren Glauben und ihre eigene Kultur behielten und sich vom russischen Volk absonderten. In maßgeblichen Kreisen der russischen Adeligen, Politiker und Bildungsbürger entwickelte sich ein wachsender Deutschenhaß (s. unten Russifizierungspolitik und Fremdenfeindlichkeit).

Nach der Niederlage im Krimkrieg (1856) nahm Zar Alexanders II. (1860-1881) eine Reihe von Reformen in Angriff, die zur Stärkung und Modernisierung Rußlands beitragen sollten. Sie zielten zwar nicht auf die Benachteiligung der deutschen Kolonisten, bewirkten am Schluß aber doch das Ende ihrer Sonderrechte und ihres abgeschotteten Daseins.

Im Zusammenhang mit einer breit angelegten Verwaltungs- und Justizreform und wohl auch auf Druck der Nationalisten nahm Zar Alexander II. die ursprünglich für „ewige“ Zeiten gewährten Privilegien der deutschen Siedler Zug um Zug zurück.

  • 1861 erfolgte die Aufhebung der Leibeigenschaft für russische Bauern (Manifest über die Aufhebung der Leibeigenschaft). Damit wurde die Schaffung eines einheitlichen Bauernstandes in Rußland eingeleitet. Die deutschen Kolonisten wurden später (1871) den einheimischen Bauern rechtlich gleichgestellt.
  • 1864 wurde eine Verwaltungsreform durchgeführt, die im russischen Reich das Selbstverwaltungssystem der Semstwo etablierte. Diese Reform enthielt Regelungen zum Aufbau eines modernen Schultyps, zum Gesundheitswesen und zur Gestaltung der örtlichen Wirtschaft sowie der Landwirtschaft. Bis 1873 wurde das Gouvernement Bessarabien (und damit auch die deutschen Dörfer) voll in diese Strukturen einbezogen. (s. Ziff. 4.8 Die Verwaltung). Dabei gingen viele Funktionen, die bisher in der Selbstverwaltung der Kolonien gelegen hatten, auf die Semstwo-Organe über.
  • Am 04.06.1871 wurde das sogenannte Angleichungsgesetz erlassen, das in einem direkten Zusammenhang mit der Semstworeform stand. Dieses Gesetz hob den Kolonistenstatus auf. Das Fürsorgekomitee als koloniale Sonderbehörde wurde aufgelöst. Russisch wurde nun auch für die Kolonisten die verbindliche Amtssprache in allen Ämtern und Gerichten.
  • Die bisherige Selbstverwaltung der Kolonien wurde den allgemeinen Regelungen und Einrichtungen für die russische Landbevölkerung angeglichen.
  • Auch die bisher geltenden Bestimmungen für das Eigentumsrecht an Kronsland änderten sich. (s. Ziff. 4.2 Landeigentums- und Erbrecht in Bessarabien).
  • Drei Jahre später (13. 01. 1874) wurde das Militärwesen durch das „ Gesetz zur Einführung der allgemeinen Militärdienstpflicht“ reformiert. Für die Kolonisten hatte das den Wegfall der Freistellung vom Militärdienst zur Folge. Diese Maßnahme löste große Unruhe unter den Kolonisten aus. Der Wehrdienst dauerte damals 3-5 Jahre und traf die Bauern, die auf die Mitarbeit ihrer Söhne angewiesen waren, hart (Einzelheiten s. Ziff. 4.11 Militärdienst und Kriegszeiten).

Die Folgen dieser Maßnahmen für die Bessarabiendeutschen

Das Fürsorgekomitee hatte zum großen Segen der Kolonisten über ein halbes Jahrhundert gewirkt und entscheidend dazu beigetragen, Anlaufschwierigkeiten der Kolonien zu überwinden. Sie konnten sich unter seiner fürsorglichen Leitung frei entwickeln und ihre nationalen Güter ungehindert pflegen. Nicht ganz zu Unrecht hat man die deutschen Kolonien deshalb mit einer „Republik im Staat“ verglichen.

Andererseits kann man feststellen, daß die deutschen Kolonien diese Unterstützung über 50 Jahre nach ihrer Gründung nicht mehr unbedingt benötigten. Sie hatten mittlerweile einen Stand erreicht, der weit über dem der übrigen Bevölkerung auf dem Land lag. Zudem muß man auch darauf hinweisen, daß die Kolonistengesetze nicht völlig aufgehoben wurden; wesentliche Bestimmungen galten weiter. Es gab Übergangsfristen und gewisse Anpassungshilfen:

  • Die Regierung kam den „Siedler-Eigentümern“, wie sie jetzt genannt wurden, soweit entgegen, daß sie ihre Siedlungen weiter in deutschen Amtsbezirken zusammenfaßte.
  • Nach neuem Recht war der Bauer selbst Eigentümer seiner Parzellen an Kronsland geworden, aber von der Gemeinde immer noch abhängig insofern, als sie ein Mitspracherecht beim Verkauf des Landes behielt.
  • Die Kolonisten konnten – da sie ihre einstigen Privilegien verloren – in einen anderen Stand der russischen Gesellschaft wechseln oder aus dem russischen Staatsverband ausscheiden. Die Frist für diese Entscheidung betrug gleichfalls zehn Jahre.

Die Rücknahme der den Kolonisten gewährten Privilegien war eine Zäsur, dennoch änderte die ab 1871 einsetzende Russifizierungspolitik seitens des Staates bei den ländlichen Deutschen vorerst wenig. Alles in allem haben die Kolonisten die Reform einigermaßen gut überstanden. Dank des um 1870 beginnenden Aufschwungs in der Landwirtschaft ging es ihnen wirtschaftlich recht gut.
Die Verwaltung in den Dorf- und Gebietsämtern blieb in deutscher Hand; nach wie vor gab es die bewährten Institutionen Gemeindeversammlung, Schulz, Oberschulz. Neu und unbequem war vor allem die Einführung des Russischen als Amtssprache.

krasna/d-02-03-01.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/01 09:54 von Otto Riehl Herausgeber