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krasna:f-04-08-10

4.8.1 Eigene Kolonialverwaltung; auf lokaler Ebene in deutscher Sprache 1814-1871

1)

Zum Zeitpunkt des Beginns der Kolonisierung Bessarabiens im Jahre 1814 bestanden gesonderte Verwaltungsbehörden für die bereits existierenden südrussischen Kolonien, die Vormundschafts- oder Tutel-Kontore. Das Kontor für Neurußland mit Sitz in Jekaterinoslaw war von 1814 an auch für die neu entstehenden bessarabischen Kolonien zuständig. Als im Jahre 1815 und den darauffolgenden Jahren die Einwanderung nach Bessarabien anschwoll, war das Kontor mit seinem knappen Personal nicht mehr in der Lage, die Ansiedlung ordentlich zu leiten und zu beaufsichtigen. Seit 1816 wurden die Kolonien in Bessarabien bereits von einer besonderen Kanzlei betreut.

1)
Der Verwaltungsaufbau und –ablauf war in den „Instruktionen der inneren Organisation und Verwaltung der ausländischen Kolonien“ von 1803 festgelegt und, soweit es später Ergänzungen gegeben hat, in den Kolonistengesetzen von 1854. In nachfolgender Darstellung werden nur einige wichtige Aspekte der Kolonialverwaltung behandelt, die für Krasna relevant waren.
krasna/f-04-08-10.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/01 17:10 von Otto Riehl Herausgeber