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krasna:f-04-10-02

4.10.2 Unter rumänischer Herrschaft

Seit 1919 wurden Steuern von der rumänischen Regierung eingezogen. Während bis dahin das Schulzenamt Steuern festsetzte und einzog, besorgten von nun an das Geschäft staatliche Beamte. Es gab eine eigene Finanzbehörde. Die Steuerveranlagung war Sache des Kontrolleurs (controlor fiskal), der Beamter des staatlichen Steueramtes war. Das Einziehen der Steuer war Aufgabe des „Perceptors“.
Diesen Beamten standen die Krasnaer einigermaßen mißtrauisch gegenüber, denn es bestand der Eindruck, daß Steuerfestsetzungen ziemlich willkürlich vorgenommen wurden. Auch hier war mit Bestechung manches zu erreichen, was nicht dem Gesetz entsprach.

Die rumänische Art der Besteuerung war sehr kompliziert und erstreckte sich auf alle Gebiete des Lebens. Nach dem Steuergesetz vom 01.04.1921 wurden Steuern auf die verschiedenen Einkunftsarten erhoben (z. B. Grund und Boden, Gebäude, landwirtschaftliche Betriebe, Löhne und Gehälter, Kapital). Spätere Steuergesetzgebungen - es gab einige davon - brachten keine wesentlichen Änderungen an diesem System.
Von der Höhe kann man sich ein ungefähres Bild machen, wenn man bedenkt, daß eine Gemeinde mit 2500 Einwohnern und 6395 ha. Land (also etwas kleiner als Krasna) jährlich 1.585.665 Lei bezahlen mußte1).

Ferner mußte jede Familie, jeder Landbesitzer, Betriebs- oder Geschäftsinhaber Gemeindesteuern zahlen. Im übrigen erhielt die Gemeinde 10 % von den Staatssteuern, die im Ort einkassiert wurden.

Ob unter rumänischer Herrschaft den Gemeinden Naturalleistungen gesetzlich vorgeschrieben waren, konnte nicht ermittelt werden. Jedenfalls wurden in Krasna auch in dieser Zeit Frondienste angeordnet und geleistet. Das galt zumindest für den Wege- und den Dammbau. Schließlich wurden erhebliche Eigenleistungen des Dorfes für den Bau des Pfarrheims erbracht.

1)
Weiß, Rudolf, Unsere bessarabische Vergangenheit, 1967, S. 18
krasna/f-04-10-02.txt · Zuletzt geändert: 2019/04/02 10:23 von Otto Riehl Herausgeber